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14 September 2022

Welche Steuervergünstigungen können wir in Anspruch nehmen ?

Entrepreneur-Magazin Steuern

Wenn es um Steu­ern geht, den­ken vie­le von uns sofort an die unan­ge­neh­me Pflicht, Geld an das Finanz­amt abzu­füh­ren. Doch es gibt auch posi­ti­ve Nach­rich­ten: es gibt eine Rei­he von Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, von denen ihr als Unter­neh­mer pro­fi­tie­ren könnt. In die­sem Bei­trag möch­ten wir euch einen Über­blick über die wich­tigs­ten Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen geben, die ihr in Anspruch neh­men könnt.

  1. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag: Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag ermög­licht es euch als Unter­neh­mer, einen Teil eurer Inves­ti­ti­ons­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung als Abzug gel­tend zu machen, bevor ihr die Inves­ti­ti­on tat­säch­lich getä­tigt habt. Dadurch könnt ihr eure Steu­er­last in den Jah­ren, in denen ihr die Inves­ti­ti­on tätigt, reduzieren.
  2. Son­der­ab­schrei­bun­gen: Son­der­ab­schrei­bun­gen sind eine Mög­lich­keit, um die Anschaf­fung von neu­en Wirt­schafts­gü­tern zu för­dern. Hier­bei könnt ihr als Unter­neh­mer einen Teil der Anschaf­fungs­kos­ten eines neu­en Wirt­schafts­gu­tes im Jahr der Anschaf­fung und im dar­auf­fol­gen­den Jahr zusätz­lich zur nor­ma­len Abschrei­bung gel­tend machen.
  3. For­schungs­zu­la­ge: Die For­schungs­zu­la­ge ist eine Steu­er­ver­güns­ti­gung für Unter­neh­men, die in For­schungs- und Ent­wick­lungs­be­rei­chen tätig sind. Hier­bei könnt ihr als Unter­neh­men bis zu 25% eurer For­schungs­kos­ten in Form einer Steu­er­ver­güns­ti­gung gel­tend machen.
  4. Steu­er­frei­be­trag für gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter: Der Steu­er­frei­be­trag für gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter erlaubt es euch als Unter­neh­mer, Anschaf­fun­gen bis zu einem Wert von 800 Euro im Jahr als Betriebs­aus­ga­ben voll­stän­dig abzu­schrei­ben, ohne dass eine Anschaf­fungs­kos­ten-Auf­tei­lung not­wen­dig ist.
  5. Steu­er­freie Ver­pfle­gung: Als Arbeit­ge­ber könnt ihr euren Mit­ar­bei­tern auch steu­er­frei Ver­pfle­gung zur Ver­fü­gung stel­len, zum Bei­spiel durch die Bereit­stel­lung von kos­ten­lo­sen Mahl­zei­ten oder durch die Gewäh­rung von Verpflegungspauschalen.

Es gibt noch vie­le wei­te­re Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, die ihr als Unter­neh­mer in Anspruch neh­men könnt. Wich­tig ist, dass ihr euch als Unter­neh­mer über eure Mög­lich­kei­ten infor­miert und sicher­stellt, dass ihr alle rele­van­ten Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen in eurer Steu­er­erklä­rung berück­sich­tigt. Eine gute Buch­hal­tung und Steu­er­be­ra­tung kön­nen euch dabei hel­fen, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen und Feh­ler zu vermeiden.

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