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16 Mai 2022

Wie können wir unsere Steuerlast durch Steuervorteile senken ?

Entrepreneur-Magazin Steuern

Als Entre­pre­neur ist es wich­tig, eure Steu­er­last zu mini­mie­ren, um die Ren­ta­bi­li­tät eures Unter­neh­mens zu maxi­mie­ren. Eine Mög­lich­keit, eure Steu­er­last zu sen­ken, besteht dar­in, die ver­schie­de­nen Steu­er­vor­tei­le, die für Unter­neh­men ver­füg­bar sind, zu nut­zen. In die­sem Blog­bei­trag möch­ten wir euch eini­ge Tipps geben, wie ihr eure Steu­er­last durch Steu­er­vor­tei­le sen­ken könnt.

  1. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag

Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag ist eine Mög­lich­keit für Unter­neh­men, Steu­ern zu spa­ren, indem sie ihre Inves­ti­tio­nen vor­ab steu­er­lich gel­tend machen. Unter­neh­men kön­nen bis zu 40 Pro­zent der vor­aus­sicht­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten eines Wirt­schafts­guts als Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag gel­tend machen und dadurch ihre Steu­er­last senken.

  1. Son­der­ab­schrei­bun­gen

Son­der­ab­schrei­bun­gen sind eine Mög­lich­keit für Unter­neh­men, ihre Steu­er­last zu sen­ken, indem sie zusätz­li­che Abschrei­bun­gen auf bestimm­te Inves­ti­tio­nen erhal­ten. Bei­spiels­wei­se kön­nen Unter­neh­men, die in ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de oder Maschi­nen inves­tie­ren, zusätz­li­che Abschrei­bun­gen erhal­ten und somit ihre Steu­er­last senken.

  1. For­schungs­zu­la­ge

Die For­schungs­zu­la­ge ist eine Mög­lich­keit für Unter­neh­men, ihre Steu­er­last zu sen­ken, indem sie eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für ihre For­schungs- und Ent­wick­lungs­ak­ti­vi­tä­ten erhal­ten. Die For­schungs­zu­la­ge kann bis zu 25 Pro­zent der Auf­wen­dun­gen für For­schungs- und Ent­wick­lungs­tä­tig­kei­ten betra­gen und somit die Steu­er­last des Unter­neh­mens senken.

  1. Steu­er­freie Sachbezüge

Steu­er­freie Sach­be­zü­ge wie bei­spiels­wei­se Tank­gut­schei­ne oder Waren­gut­schei­ne kön­nen Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­tern anbie­ten, um ihre Steu­er­last zu sen­ken. Die­se Sach­be­zü­ge sind bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat steu­er­frei und kön­nen somit eine Mög­lich­keit für Unter­neh­men sein, ihre Mit­ar­bei­ter zu moti­vie­ren und gleich­zei­tig ihre Steu­er­last zu senken.

  1. Steu­er­be­frei­un­gen für gemein­nüt­zi­ge Aktivitäten

Unter­neh­men, die gemein­nüt­zi­ge Akti­vi­tä­ten durch­füh­ren, kön­nen von ver­schie­de­nen Steu­er­be­frei­un­gen pro­fi­tie­ren. Bei­spiels­wei­se sind Spen­den an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen steu­er­lich absetz­bar und kön­nen somit die Steu­er­last des Unter­neh­mens sen­ken. Auch die Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen oder Pro­jek­ten für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke kann zu Steu­er­be­frei­un­gen führen.

Fazit

Es gibt vie­le Steu­er­vor­tei­le, die für Unter­neh­men ver­füg­bar sind, um ihre Steu­er­last zu sen­ken. Durch die Nut­zung von Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­gen, Son­der­ab­schrei­bun­gen, For­schungs­zu­la­gen, steu­er­frei­en Sach­be­zü­gen und Steu­er­be­frei­un­gen für gemein­nüt­zi­ge Akti­vi­tä­ten kön­nen Unter­neh­men ihre Steu­er­last sen­ken und somit ihre Ren­ta­bi­li­tät ver­bes­sern. Es ist wich­tig, dass ihr euch über die ver­schie­de­nen Steu­er­vor­tei­le, die für euer Unter­neh­men ver­füg­bar sind, infor­miert und gezielt nutzt, um eure Steu­er­last zu minimieren.

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